Testamentsvollstreckung

Die Anwälte der Fachkanzlei Schäfer werden gerne für Sie auch als Testamentsvollstrecker tätig.


Insbesondere in Verbindung mit dem langjährigen miet- und steuerrechtlichen Know-How unserer Kanzlei
sorgen wir für eine tatsächlich Ihrem persönlichen Willen entsprechende Abwicklung.


Wir können für Sie sowohl als Abwicklungstestamentsvollstrecker (§ 2203 BGB), als auch als Verwaltungs- oder Dauertestamentsvollstrecker (§ 2209 BGB) tätig werden.